Schon lange vor einer eigentlichen Netzhautablösung treten bei einem Teil der Betroffenen Veränderungen in der äußeren Netzhaut (sog. Ablatio-Vorstufen) auf. Besonders Kurzsichtige mit einer Kurzsichtigkeit von mehr als 3 Dioptrien sind von diesem Risiko betroffen.
Diese Veränderungen kann der Augenarzt mit einer speziellen Untersuchung des Augenhintergrundes frühzeitig erkennen. Werden dabei krankhafte Ablatio-Vorstufen erkannt, kann durch die rechtzeitige Einleitung therapeutischer Maßnahmen in vielen Fällen die Gefahr einer späteren Netzhautablösung und das damit einhergehende Risiko eines Verlustes des Sehvermögens auf dem betroffenen Auge abgewandt werden. Meistens genügt in solchen Fällen eine ambulante Laserbehandlung.
Die reine Vorsorgeuntersuchung zählt als solche (abgesehen von speziellen Indikationen) nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist aus augenärztlicher Sicht gleichwohl bei einer Kurzsichtigkeit von über 3 Dioptrien zu empfehlen, um die Gefahr einer Netzhautablösung mit ihren erheblichen Risiken für das Sehvermögen zu minimieren.
Ergibt sich im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung ein krankhafter Befund, so dass weitere Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen sind, dann werden die Kosten dieser kurativen Maßnahmen wiederum von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten getragen.
Wenn Sie eine solche Vorsorgeuntersuchung der Netzhaut wünschen, beachten Sie bitte unsere vorbereitenden Hinweise für Untersuchungen des Augenhintergrundes bei weitgestellter Pupille.