0581 / 98 133 Augenärztin Dr. Carmen Pfitzner

Bei akuten Sehverschlechterungen, Entzündungen und unfallbedingten Verletzungen des Auges sollte umgehend der Augenarzt konsultiert werden. Wichtig: Dies gilt auch, wenn nur ein Auge betroffen ist. Auch eine nur einseitig auftretende plötzliche Sehverschlechterung sollte alsbald augenärztlich abgeklärt werden.

Bitte weisen Sie bei einer telefonischen Terminabsprache (Telefon 0581/98 133) auf das Vorliegen eines solchen Notfalls hin, damit Ihnen möglichst schnell ein Untersuchungstermin angeboten werden kann.

Außerhalb der Sprechstundenzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 . Dort erfahren Sie, welcher Augenarzt den Notdienst für augenärztliche Notfälle wahrnimmt.

Einschränkungen des Gesichtsfeldes

… sollten umgehend ärztlich abgeklärt werden. Insbesondere wenn plötzlich das halbe Gesichtsfeld auf beiden Augen fehlt, kann dies Folge eines Schlaganfalls sein. Sofort den Notarzt (Telefon 112) alarmieren!

Bei Verätzungen oder Säureverletzungen

… eines Auges bitte sofort das verletzte Auge mit sauberem Wasser (Leitungswasser oder Mineralwasser) spülen. Am einfachsten: Der Verletzte legt sich auf eine Liege oder auf den Fußboden und öffnet die Augen. (Kann der Patient die Augen nicht selbst öffenen, versucht der Helfer vorsichtig, diese zu öffenen.) Der Helfer lässt vorsichtig reichlich Wasser in das Auge fließen, beispielsweise aus einer Flasche oder einem sauberen Milchkännchen. Mehrfach wiederholen!

Bei Verdacht auf schwerer wiegende Verletzungen sofort den Notarzt (Telefon 112) rufen, ansonsten auf jeden Fall sofort den nächsterreichbaren Augenarzt aufsuchen!

 

 

Bei Vergiftungen

erreichen Sie das Giftinformationszentrum-Nord unter Telefon 05 51 / 19 240. Bei jedem Verdacht auf erhebliche Beeinträchtigungen sollte selbstverständlich der Notarzt über den Notruf 112 angefordert werden.